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Abbruch der NÖHV Bewerbe

Abbruch der NÖHV Bewerbe

Liebe Handballfreunde,

 

Der Vorstand des NÖHV hat am 2. April 2020 den Beschluss gefasst, sämtliche Bewerbe des NÖHV des Spieljahres 2019/2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie abzubrechen. Wir folgen damit der Vorgangsweise der ÖHB.

Es wird daher, analog zu der Vorgangsweise des ÖHB, keinen Niederösterreichischen Meister in der Männer und Frauenliga geben.

Im Jugendbereich sind bereits einige Meisterschaften beendet. Die Sieger dieser Bewerbe

  • ·      U18M
  • ·      U15M
  • ·      U14M
  • ·      U14W

sind Niederösterreichischer Meister und an eventuell stattfinden ÖMS startberechtigt.

Für anderen Altersklassen wird kein Niederösterreichischer Meistertitel vergeben, über die Teilnahme an eventuell stattfindenden ÖMS wird der NÖHV zeitgerecht entscheiden.

Begründung:

Im Laufe des Monats März wurden seitens der Bundesregierung umfassende Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Panemie beschlossen, die auch den Handballsport betrafen. Beispielsweise das Verbot Veranstaltungen auszurichten sowie die Auflagen, den Trainingsbetrieb einzustellen und die Geschäftsstellen zu schließen.

Der NÖHV hat von einem sofortigen Abbruch der Bewerbe abgesehen, um die Entwicklung der Einschränkungen zu beobachten und Szenarien für eine mögliche Fortsetzung der Bewerbe zu entwickeln.
Spätestens seit Freitag, 27. März zeigt sich jedoch ein klares Bild, das auf die weitere Entwicklung schließen lässt:

Laut neuester Modellrechnungen ist im Falle der Beibehaltung aller aktuell (am 27. März 2020) bestehenden Einschränkungen davon auszugehen, dass die Anzahl an Covid-19 Krankheitsfällen Ende Juni in etwa gleich hoch sein wird wie Ende März – somit ist keine wesentliche Verbesserung der Lage vor dem Sommer zu erwarten. 

Am 27. März kündigte Sportminister Kogler an, dass das Nutzungsverbot von Sportstätten nach Ostern (12./13. April 2020) nicht aufgehoben werden wird.

Nicht zuletzt aufgrund der Verlängerung des Nutzungsverbotes von Sportstätten und der Entwicklung der Zahl an Krankheitsfällen bis zum spätest möglichen Ende der Meisterschaften kann eine gesicherte Abwicklung der Bewerbe (inklusive ausreichend langer Phase des Mannschaftstrainings vorab) nicht gewährleistet werden.

Es muss aufgrund des prognostizierten Verlaufs der Krankheitsfälle auch damit gerechnet werden, dass Krankheitsfälle unter den Spieler/innen auftreten und dadurch ganze Mannschaften unter Quarantäne gesetzt würden, womit eine geordnete Durchführung der Bewerbe unmöglich ist.

Zudem hat der NÖHV eine Sorgfaltspflicht gegenüber Spieler/innen, Betreuer/innen sowie allen übrigen an Handballspielen beteiligten Personen. Da die Gesundheit dieser Personenkreise bis zum Sommer 2020 nicht gewährleistet werden kann (Gefahr von Infektionen im Rahmen von Handballspielen, -Trainings bzw. –Veranstaltungen), muss die Austragung der Bewerbe gegenüber der Gesundheit hintangestellt werden. 

Mit sportlichen Grüßen und  bleibt gesund!

im Namen des Präsidenten

des NÖHV Johannes Hammer und des gesamten Vorstandes

02/04/20 22:51 zurück