Corona - neue Regeln ab 15.11.2021
Auf Grund der rasant ansteigenden CoVid19-Infektionszahlen und um die Sportlerinnen und Sportler, Betreuer, Schiedsrichter und alle an einem Spiel beteiligten Personen bestmöglich zu schützen, hat der NÖHV-Vorstand am 12.11.2021 folgende Ergänzung der NÖHV-Durchführungsbestimmungen 2021/2022 (unter downloads abrufbar), Sonderregeln auf Grund der CoVID19-Pandemie, beschlossen:
- In NÖHV-Bewerben der Kategorien U12, U13, U14, U15, U16, U18, FL, NÖHV CUP Frauen, MK, ML und NÖHV CUP Männer der Saison 2021/2022 sind, beginnend mit 15.11.2021 und vorläufig befristet bis 31.12.2021, nur jene Spieler einsatzberechtigt, welche für die Dauer des Aufenthaltes in der Sportstätte einen nach der COVID19-Massnahmenverordnung, in ihrer jeweils gültigen Fassung, gültigen 2G-Nachweis erbringen können.
Hierzu erlauben wir uns anzumerken, dass nach der derzeitigen gültigen CoVID19-Massnahmenverodnung ein vollständiger NINJA-PASS (Testprogramm in den Schulen) einem 2G-Nachweis gleichgestellt ist. Sollte in einem NINJA-Pass eine Testung fehlen, so kann dieser mittels Testung bei einer offiziellen Teststelle ergänzt werden (diese Testung kann auch von der Schule in den NINJA-PASS eingepflegt werden (roter Aufkleber)).
Der Vorstand des NÖHV