COVID-19

COVID-19

Im Menu der NÖHV HP wurde ein eigener Punkt betreffend Corona eingerichtet. In diesem Menupunkt werden laufend aktuelle Informationen, etc. veröffentlicht.

Ergänzung/Zusatz Durchführungsbestimmungen

Verdachtsfall COVID-19

Als „Verdachtsfall COVID-19“ gilt für den NÖHV eine Person, welche von behördlicher Seite auf Grund des Verdachts des Vorliegens einer COVID-19 Erkrankung mit einem amtlichen Absonderungsbescheid in Quarantäne beordert wurde.

Positiver COVID-19 Fall

Als „Positiver COVID-19 Fall“ gilt für den NÖHV eine Person mit einem amtlichen Absonderungsbescheid, bei welcher mit einem PCR-Test das Vorliegen einer akuten COVID-19 Erkrankung festgestellt wurde (positives Ergebnis eines COVID-19 PCR Test).

Vorgehen bei Verdachtsfällen (amtlicher Absonderungsbescheid aufgrund eines Verdachts)

  • Der Verein ist verpflichtet die Task Force des NÖHV, bestehend aus Wettspielreferentin, dem Vorsitzenden der RSK und dem Vorsitzenden der TK, mittels E-Mail an die dafür eingerichtete Mailadresse covid19@noehv.at über das Vorliegen eines Verdachtsfalls im eigenen Verein zu informieren. Dieser Meldung sind der amtliche Absonderungsbescheid, sowie die Trainingslisten und Spielprotokolle der letzten 72 Stunden vor Auftreten des Verdachtsfalles beizulegen.
  • Die Trainingsgruppe des Spielers ist sofort bis zur Vorlage eines negativen COVID-19 PCR Testergebnisses einzustellen.
  • Der betroffene Verein hat das Recht, wenn bis 48 Stunden vor dem geplanten Spieltermin der amtliche Absonderungsbescheid des Spielers nicht aufgehoben wurde, Spiele die innerhalb der amtlichen Absonderungsperiode angesetzt sind, zu verschieben. Dies betrifft nur Spiele jener Trainingsgruppe bzw. Mannschaft, welcher der Spieler in den letzten 72 Stunden vor dem Auftreten des Verdachtsfalls angehört hat.
  • Im Falle, dass der Spiele in den letzten 72 Stunden weder Mitglied einer Trainingsgruppe war noch ein Spiel absolviert hat, darf die Trainingsgruppe weitergeführt werden und es besteht kein Anspruch auf Spielverschiebung.

Vorgehen bei positivem COVID-19 Fall (amtlicher Absonderungsbescheid aufgrund eines positiven Testergebnisses)

  • Der Verein ist verpflichtet die Task Force des NÖHV, bestehend aus Wettspielreferentin, dem Vorsitzenden der RSK und dem Vorsitzenden der TK, mittels E-Mail an die dafür eingerichtete Mailadresse covid19@noehv.at über das Vorliegen eines mittels positiven Testergebnis festgestellten COVID-19 Erkrankungsfall im eigenen Verein zu informieren. Dieser Meldung sind der amtliche Absonderungsbescheid, sowie die Trainingslisten und Spielprotokolle der letzten 72 Stunden vor Auftreten des Verdachtsfalles beizulegen.
  • Ebenso sind vom betroffenen Verein sofort die Kontaktdaten sämtlicher Mitglieder der Trainingsgruppe bzw. Mannschaft des Spielers in einer übersichtlichen Form an den NÖHV zu übermitteln (Spieler, Trainer, bei Heimspielen auch Kampfgericht) und für die Behörden bereit zu halten.
  • Die Trainingsgruppe des Spielers ist sofort bis für die Gültigkeitsdauer der amtlichen Absonderungsbescheide einzustellen.
  • Information an den NÖHV (covid19@noehv.at), ob seitens der lokalen Gesundheitsbehörden für weitere Vereinsangehörige Absonderungsbescheide ausgestellt wurden.
  • Der betroffene Verein hat das Recht, Meisterschaftsspiele, die innerhalb der amtlichen Absonderungsperiode angesetzt sind, zu verschieben. Dies betrifft nur Spiele jener Trainingsgruppe bzw. Mannschaft, welcher der Spieler in den letzten 72 Stunden vor Vorliegen eines positiven Testergebnisses bzw. vor dem Auftreten des Verdachtsfalls (als Berechnungszeitpunkt gilt das weiter zurückliegende Ereignis) angehört hat.
  • Im Falle, dass der Spiele in den letzten 72 Stunden vor dem positiven Testergebnis bzw. vor dem Auftreten des Verdachtsfalles (als Berechnungszeitpunkt gilt das weiter zurückliegende Ereignis) weder Mitglied einer Trainingsgruppe war noch ein Spiel absolviert hat, darf die Trainingsgruppe weitergeführt werden und es besteht kein Anspruch auf Spielverschiebung.
  • Sollte der Spieler in den letzten 72 Stunden vor dem positiven Testergebnis bzw. vor dem Auftreten des Verdachtsfalles (als Berechnungszeitpunkt gilt das weiter zurückliegende Ereignis) ein oder mehrere Meisterschaftsspiele absolviert haben, so werden seitens des NÖHV die betroffenen gegnerischen Mannschaften umgehend informiert.
  • Die vom NÖHV verständigten gegnerischen Mannschaften sind verpflichtet, umgehend die Kontaktdaten zu den Mitgliedern der betroffenen Mannschaften an den NÖHV in einer übersichtlichen Form zu übermitteln. Sollte das betreffende Spiel in der Halle der gegnerischen Mannschaften stattgefunden haben, so sind vom gegnerischen Verein auch zusätzlich die Kontaktdaten der Kampfrichter des jeweiligen Spiels zu übermitteln.

NÖHV Empfehlungen, Bitten

  • Bei allen Mannschaften Temperaturmessungen durchführen und Symptome abfragen.
  • Jeder an der Meisterschaft teilnehmende Verein muss ein Präventionskonzept haben. NÖHV ersucht um Übermittlung
  • Seitens NÖHV wurde die Anzahl der Spiele in der nächsten Saison reduziert, um Platz für notwendige Verschiebungen zu haben.
    Von einigen Vereine hat es bereits die Anfrage gegeben, ob noch zusätzliche Mannschaften genannt werden können, weil ja die Spieler zu wenige Spiele haben.
    Das ist nicht im Sinne des NÖHV. Es wurde bewusst die Anzahl der Spiele reduziert, damit genug Platz für Verschiebungen vorhanden ist und es ist nicht sinnvoll Spieler in zusätzlichen Mannschaften einzusetzen und in einem positiven COVID-19 Fall, dann zusätzliche Mannschaften in Quarantäne schicken zu müssen!!!
  • Überlegung ist im Nachwuchsbereich auf den Seitenwechsel in der Halbzeit zu verzichten, da die Bänke/Sesseln in der Halbzeit desinfiziert werden müßten oder auf die andere Seite getragen werden müßten.
    Dafür: Mehrheit ist dafür, dass kein Seitenwechsel in der Halbzeitpause stattfindet.
  • Es soll das Bewusstsein bei allen vorherrschen, dass die Gesundheit viel wichtiger als ein Punkt ist. Wir können uns negative Schlagzeilen nicht leisten!
  • Aufwärmzeiten wurden etwas angepaßt. Es handelt sich um die tatsächlichen Aufwärmzeiten auf dem Spielfeld. Es sollen die Spiele so angesetzt werden, dass sich die verschiedenen Mannschaften nicht in den Hallen begegnen. Es soll ausreichend Zeit zwischen den verschiedenen Spielen geben, sodass sich diese nicht begegnen.
  • Alle Spieler sollen ein Sitzplatzhandtuch mitnehmen, damit der Sitzplatz auf der Wechselbank gekennzeichnet ist. Jeder Spieler soll seinen fixen Sitzplatz haben.
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