.

CoVid-19-bedingte Änderungen der Durchführungsbestimmungen für die NÖHV-Bewerbe der Saison 2020/2021

CoVid-19-bedingte Änderungen der Durchführungsbestimmungen für die NÖHV-Bewerbe der Saison 2020/2021

Auf Basis der  diversen Entscheidungen und Empfehlungen des ÖHB-Vorstandes hat der Vorstand des NÖHV folgende CoVid-19-bedingte Änderungen der Durchführungsbestimmungen für die NÖHV-Bewerbe der Saison 2020/2021 beschlossen:

 

Vorgehen bei Verdachtsfall und bei positivem Fall --> wichtige Mailadresse zur Einmeldung an den Verband: covid19@noehv.at

Die beschlossenen Änderungen in den Durchführungsbestimmungen lauten:

 1) Verringerung der Anzahl der Spiele in den Nachwuchsbereichen (Unterschreitung der in den NÖHV-Bestimmungen angeführten Mindestanzahl von 16-20 Spiele pro Kategorie, neue Gruppeneinteilungen),
durch die diversen Änderungen verringert sich die Gesamtanzahl der Nachwuchsspiele von ca. 1120 auf ca. 890 Spiele (-230 Spiele). 

2) Anpassung der U14M an die ÖHB Vorgaben – EliteCup männlich als ÖMS ist ab dieser Saison U14M und nicht U15M, somit auch NÖHV Junior Cup U14M und nicht U15M. 

3) Änderung des Meisterschaftsformat in der U10 (männlich und weiblich) vom Spieltagsformat (Spieltage mit 5 Mannschaften) zum Ligaformat (Heim- und Auswärtsspiel). 

4) Beschränkung der Teilnehmeranzahl und Maximaldauer von U9-Turnieren

  • Maximale Teilnehmerzahl 10 Teams (tatsächliche Mannschaften und nicht Vereine)
  • Maximaldauer von 2 Stunden pro Turnier
  • Bei Veranstaltung von zwei Turnieren an einem Tag, Mindestabstand zwischen dem Ende des ersten Turniers und Beginn des zweiten Turniers 2 Stunden 

5) vorübergehendes Aussetzen der beiden LAZ (Sichtung und Trainings) 

6) Auf Grund der kurzfristigen Modiänderungen wurde folgende Fristen verlängert bzw. geändert:

  • Frist für den kostenlosen Rückzug von Mannschaften verlängert bis 20.08.2020
  • Frist für die Eingabe von Terminen verlängert bis 30.08.2020 

7) Schon im Frühjahr wurden seitens des NÖHV-Vorstandes die Verlängerung der Mindestaufwärmzeiten (diese beziehen sich auf die Aufwärmzeit auf dem Spielfeld) in den diversen Bewerben beschlossen. Diese wurden in den Ligeneinstellungen im NU für die kommende Saison berücksichtigt. Damit ist defacto eine Unterschreitung der Mindestzeit von 90 Minuten zwischen dem Beginn von zwei Spielen nicht möglich. Bei 2x 30 Minuten-Spielen ist defacto eine Mindestzeit von 120 Minuten vorgegeben.

8) Jeder Verein hat darauf zu achten, dass die Empfehlungen des ÖHBs eingehalten werden!

09/08/20 10:37 zurück